TOPqw


Wir begrüßen das Saarland als neuen TOPqw Kunden

Mit dem Saarland konnten wir nun das 11. Bundesland für  TOPqw gewinnen. Die Einführung wird TOPqw unterstützt das Fachreferat bei den neuen Herausforderungen des BTHG zum 01. Januar 2020. In den stattfindenden Workshops mit der Fachabteilung wird TOPqw nun auf die speziellen Bedürfnisse des Saarlandes angepasst.


Einführung von TOPqw in Niedersachsen

Mit dem Zuschlag bei der Ausschreibung einer Software für Vertragsrecht und Heimaufsicht konnten wir nun das 10. Bundesland für den Einsatz von TOPqw gewinnen. Mit Beginn des Jahres 2019 wird nun in Workshops mit den beteiligten Akteueren vor Ort die Fachanwendung TOPqw für die speziellen Bedürfnisse des Landes Niedersachsen individuell ermittelt und eingerichtet.


TOPqw nun auch in Sachsen

Wir freuen uns über die Entscheidung des kommunalen Sozialverbands Sachsen zur Einführung von TOPqw im Bereich der Heimaufsicht. Die speziellen Anforderungen des Sächsischen Betreuung- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoG) werden mit den Mitarbeitern vor Ort in Workshops aufgearbeitet und in TOPqw zur Verfügung gesteht. Mit dem kommunalen Sozialverband Sachsen konnten wir nun das neunte Bundesland vom Leistungsspektrum von TOPqw überzeugen und unsere Expertise im Bereich der Heimaufsicht weiter ausbauen.


Mit Kindern Kasse machen

Die ARD zeigte am Abend des 23. Februar 2015 eine Dokumentation über das System der Jugendhilfe. Hierbei wurde insbesondere die Privatisierung der Einrichtung der Jugendhilfe und die über die Jahre gewachsene System von privaten Trägern, Einrichtungen und den Aufgaben der Jugendämtern kritisch betrachtet. Diese Dokumentation kann noch eine Zeit über die Mediathek der ARD angesehen werden, bis sie de-publiziert werden muss.

Die Story im Ersten – Mit Kindern Kasse machen (leider depupliziert)

Mit unserem Fachverfahren TOPqw können die in dem Beitrag beschriebenen Systemfehler beheben. Steht Ihnen mit TOPqw ein System zur Verfügung in dem Sie die Betriebserlaubnisse, die Entgeltstrukturen, die verschiedenen Arbieterprofile und Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen erfassen und auswerten können. Sie erhalten einen schnellen Überblick über die Jugendhilfeeinrichtungen im Land und können über das Bürgerportal auch weiteren Interessierten Informationen zu den Jugendhilfeeinrichtungen zur Verfügung stellen.


Elektronisches Betriebserlaubnisverfahren SGB VIII

Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) hat zum Sommer 2012 die Aufgaben des Landesjugendamtes übertragen bekommen. Den Schwerpunkt bilden für den KSV M-V die Betriebserlaubnisverfahren für die Jugendhilfeeinrichtungen der Hilfen zur Erziehung. Grundlage hierfür bildet ein einheitlicher Einrichtungskatalog, der mit TOPqw umgesetzt wurde und die Abbildung des Geschäftsprozesses des Betriebserlaubnisverfahrens.

Die Informationen aus TOPqw stehen dann in Zukunft im Rahmen des Bürgerportals Eltern, Verbände und andere interessierten Bürger sowie mit dem webbasierten Betriebserlaubnisverfahren auch den Einrichtungsträgern, also die Unternehmen, welche Jugendhilfeleistungen anbieten und hierfür der Erlaubnis bedürfen, zur Verfügung.


Gutachten zur Evaluation des schleswig-holsteinischen AG SGB XII

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das Gutachten zur Evaluation des schleswig-holsteinischen AG SGB XII veröffentlicht.

Hierin heißt es:

Die schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte haben nach den Ergebnissen der Datenanalyse zu einem großen Teil von der Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen profitiert: in 10 von 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten blieben Aufwendungen für soziale Hilfen nach SGB XII unter den ihnen vom Land zur Verfügung gestellten Budgets. In 4 Kreisen bzw. kreisfreien Städten kam es zu einer Senkung des kommunalen Anteils an allen Aufwendungen für die Hilfen nach SGB XII. In einer Kommune minderten sich darüber hinaus die Bruttokosten der Eingliederungshilfe je Einwohnerin und Einwohner im Vergleich zum Vorjahr.

 

Wie konnte dies gesehen, da sonst immer nur von Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe gesprochen wird?

Die Antwort gibt es im Gutachten zur Evaluation des schleswig-holsteinischen AG SGB XII.