Elektronisches Betriebserlaubnisverfahren SGB VIII

Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V) hat zum Sommer 2012 die Aufgaben des Landesjugendamtes übertragen bekommen. Den Schwerpunkt bilden für den KSV M-V die Betriebserlaubnisverfahren für die Jugendhilfeeinrichtungen der Hilfen zur Erziehung. Grundlage hierfür bildet ein einheitlicher Einrichtungskatalog, der mit TOPqw umgesetzt wurde und die Abbildung des Geschäftsprozesses des Betriebserlaubnisverfahrens.

Die Informationen aus TOPqw stehen dann in Zukunft im Rahmen des Bürgerportals Eltern, Verbände und andere interessierten Bürger sowie mit dem webbasierten Betriebserlaubnisverfahren auch den Einrichtungsträgern, also die Unternehmen, welche Jugendhilfeleistungen anbieten und hierfür der Erlaubnis bedürfen, zur Verfügung.